Kantonale Umsetzung der Steuerreform STAF

Über 50 Interessierte folgten am 7. November 2019 der Einladung der AG Giger Treuhand, Frauenfeld, um aus erster Hand über die Umsetzung des neuen Steuergesetzes STAF informiert zu werden. Der Referent Michael Büchi, Abteilungsleiter juristische Personen bei der Steuerverwaltung Thurgau, erinnerte daran, dass die Steuervorlage am 19. Mai 2019 vom Schweizer Stimmvolk deutlich angenommen wurde. Dies hat nun auch Anpassungen des kantonalen Steuergesetzes zur Folge. Bevor dieses jedoch in Kraft treten kann, benötigt es aufgrund eines Behördenreferendums ein „JA“ an der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020. Wichtigste Änderungen des Steuergesetzes sind die Senkung des Gewinnsteuersatzes von 4% auf neu 2.5%, 40% Ermässigung bei der Einführung der Patentbox sowie die steuerliche Privilegierung von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen.

Um die Familien zu entlasten, soll der Abzug für Drittkosten in der Kinderbetreuung von derzeit Fr. 4‘000 auf neu Fr. 10‘100 erhöht werden. Ebenfalls erhöht werden sollen die Ausbildungszulagen sowie die Versicherungsabzüge. Zudem gibt es für jedes minderjährige Kind eine Steuergutschrift von Fr. 100 an den Steuerbetrag.

In einem zweiten Teil ging Michael Büchi auf die Stolpersteine in der Nachfolgeregelung ein. Er wies darauf hin, dass ein Unternehmensverkauf unter vielen Gesichtspunkten zu betrachten sei, wobei der steuerliche Aspekt nur einer davon ist. Er beleuchtete dabei die verschiedenen Formen eines Unternehmensverkaufs und die daraus folgenden unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen. Er machte zudem darauf aufmerksam, dass eine sorgfältige Planung unumgänglich ist und ein Steuerruling sowohl für Verkäufer als auch Käufer wichtig ist.