Volksabstimmung über Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben

Mit der Abstimmung vom 13. Februar 2022 sollen die Emissionsabgaben abgeschafft werden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes sowie der ganzen schweizerischen Volkswirtschaft zu stärken.

Unter die eidgenössischen Stempelabgaben fallen drei verschiedene Abgaben: die Emissionsabgabe (auf der Ausgabe von Wertpapieren), die Umsatzabgabe (beim Handel mit Wertpapieren) und der Versicherungsstempel (auf Versicherungsprämien). Der Bund nahm im Jahr 2019 durch die Stempelabgaben 2,2 Milliarden Franken ein.

Die Stempelsteuer ist ein gravierender Wettbewerbsnachteil des Finanzplatzes Schweiz. Sie bremst nicht nur die Finanzbranche, sondern die gesamte schweizerische Volkswirtschaft. Die Abschaffung der Stempelsteuer würde die Attraktivität des Finanzplatzes verbessern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken. Mittel- und langfristig würden die mit der Abschaffung anfänglichen Steuerausfälle mehr als kompensiert.

Die Abschaffung der Stempelsteuer ist ein altes Anliegen der Wirtschaft.  So forderte der damalige Vorort im «Steuerkonzept für die Schweiz» bereits im Jahr 2000 den Abbau der schädlichen Transaktionssteuern und namentlich die Aufhebung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital.  Das Anliegen wurde 2005 wiederholt.
Mit der Parlamentarischen Initiative wird der Bundesrat beauftragt, die Stempelsteuer schrittweise abzuschaffen. Dazu wurden drei Teilprojekte vorbereitet: Abschaffung der Emissionsabgaben, dieser wurde in der Sommersession 2021 von beiden Räten verabschiedet. Die Abschaffung der Umsatzabgabe auf die übrigen ausländischen Wertschriften sowie auf Sach- und Vermögensversicherungen wurde von der WAK-N (Kommission für Wirtschaft und Abgaben) gestoppt. Ebenfalls wurde in der Herbstsession die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländische Wertschriften und auf ausländischen Obligationen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr sowie die Abschaffung der Abgabe auf Lebensversicherungen gestoppt.

Wenn wir am 13. Februar 2022 über die Abschaffung der Emissionsabgabe abstimmen, so betrifft dies Grossunternehmen, die sich Eigenkapital besorgen und ihr Aktien-, Stamm- oder Genossenschaftskapital erhöhen. Mit diesem Kapital beschaffen sie sich Geld für Investitionen, um für die Zukunft gerüstet zu sein und sichern damit auch Arbeitsplätze, was insbesondere nach der Corona Kriese von Vorteil ist.

Die Schweiz würde mit der Abschaffung einen Wettbewerbsnachteil beseitigen. Denn in 20 von 27 EU-Ländern wurden die Emissionsabgabe auf Eigenkapital bereits abgeschafft.

Was bedeutet nun der Wegfall der Emissionsabgaben für einen KMU-Betrieb? Direkt nicht viel. Denn bei einer Kapitalerhöhung bis 1 Mio. Fr. fällt keine Stempelabgabe an. Doch wird erwartet, dass das neue Kapital investiert wird und dadurch wieder Arbeit auch für das Gewerbe anfällt, was zu begrüssen ist. Die Abschaffung der Emissionsabgabe wird von den Verbänden economiesuisse, TreuhandSuisse und EXPERTsuisse unterstützt, um damit Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen.