Betriebsferien 20. – 31. Juli 2026
Gerne sind wir ab dem 03. August 2026 in neuer Frische wieder für Sie da. Für Steuerveranlagungen folgen Sie unserer Anleitung. Mehr erfahren
Die Reform AHV 21 wird auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das Wichtigste kurz erklärt:
– Neu spricht man von Referenz- statt Rentenalter.
– Die schrittweise Erhöhung des Referenzalters für Frauen erfolgt ab dem 1. Januar 2024. Bei den Frauen wird zwischen zwei Übergangsgenerationen unterschieden: Einerseits bei der Anhebung des Referenzalters und andererseits beim AHV-Rentenzuschlag.
Die Tabelle gibt eine Übersicht der betroffenen Jahrgänge. Der lebenslange AHV-Zuschlag beträgt je nach Jahreseinkommen zwischen CHF 50 und CHF 160 pro Monat.
