Warendrittel sind nicht immer zulässig
Ein Unternehmen aktivierte ihre im Dezember 2019 an Kunden erbrachten, aber erst im Januar 2020 fakturierten Leistungen auf dem Konto «Angefangene Arbeiten» zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Abzug des Warendrittels. Die Steuerbehörde akzeptierte dies nicht und verlangte, dass die Leistung als aktive Rechnungsabgrenzung zum vollständigen Netto-Verkaufspreis verbucht werden sollen. Das Bundesgericht gab der Steuerbehörde recht, […]