Merkblatt Familienzulagen

Jede/r Arbeitnehmer/in einer Schweizer Firma mit Kindern unter 18 Jahren oder in Ausbildung bis zum 25 Altersjahr hat Anspruch auf Familienzulagen. Diese sind je nach Arbeitskanton unterschiedlich hoch. Für Arbeitnehmende mit Wohnsitz aus dem Ausland besteht dieser Anspruch grundsätzlich auch, wenn das Wohnsitzland tiefere Zulagen ausrichtet. Möglicherweise wird dann eine Differenzzulage ausgerichtet.

Zur Geltendmachung benötigen wir von Ihnen folgende Belege:
– Heiratsurkunde / Scheidungsurteil
– Kopie der Aufenthaltsbewilligung
– Geburtsschein jedes Kindes oder Kindesannerkennungsschein (falls der Name des Vaters nicht bereits auf dem Geburtsschein erwähnt ist)
– Ausbildungsbestätigung / Immatrikulationsbestätigung sofern nicht mehr in obligatorischer Schulpflicht
– Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge
– Formular E411*

* Dieses Formular kann auf nachstehend in Deutsch, Polnisch oder Slowakisch heruntergeladen werden. Oftmals wird es aber auch von der Behörde Ihres Wohnsitzlandes abgegeben. Das Formular E411 bescheinigt, wie hoch die Familienzulagen im Wohnsitzland sind. Es ist zwingend zuerst eine Anmeldung des anderen Elternteils im Wohnsitzland einzureichen und erst anschliessend das Formular E411 von der Behörde unterzeichnen zu lassen. Als Zeitraum ist Ihr Arbeitsbeginn bis heute anzugeben.

Formular E411 deutsch (pdf, 311kb)
Formular E411 polnisch (pdf, 332 kb)
Formular E411 slowakisch (pdf, 158 kb)
Formular E411 englisch (pdf, 118 kb)

Diese Unterlagen stellen Sie bitte Ihrer Personalabteilung und gleichzeitig an info@gigertreuhand.ch (cc) zu.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte zuerst an die Personalabteilung. Sollte diese nicht weiterhelfen können, wenden Sie sich bitte an die AG Giger Treuhand, info@gigertreuhand.ch, +41 52 728 60 00.